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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Nicole Schweigert / VIERZEHNNEUNZEHN Zentrale für Grafik und Design

 

§ 1 | Gültigkeit der Bestimmungen


1.1. Ich, Nicole Schweigert, führe meine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit mir sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit meiner Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

§ 2 | Vertragsabschluss

2.1. Angebote gelten nach Vereinbarung.

2.2. Damit ich ein Angebot erstellen kann, stellt der Auftraggeber mir die notwendigen Informationen so vollständig wie möglich vorab zur Verfügung. Hierzu gehören, soweit vorhanden, die Vorstellungen, wie die fertige Arbeit auszusehen hat, evtl. einzufügende Elemente der Auftraggebers etc. Dies ist zwingend erforderlich, damit ich den Umfang der erforderlichen Tätigkeit erkennen und dementsprechend ein Angebot erstellen kann.

2.3. Die Informationen über die Erstellung des Angebots haben grundsätzlich an mich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) durch den Auftraggeber zu erfolgen. Sollte der Auftraggeber lediglich mündliche Erklärungen abgeben, wird von mir ein Gedächtnisprotokoll gefertigt und dem Auftraggeber übersandt. Der Auftraggeber muss vor der Erstellung des Angebots schriftlich bestätigen, dass der Inhalt des Protokolls seinen Angaben entspricht, dass sie so korrekt sind und von mir richtig verstanden wurden.

Sollte das Protokoll Fehler enthalten, muss mich der Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Das Protokoll wird dann entsprechend geändert. Das vom Auftraggeber unterschriebene Protokoll tritt an die Stelle der schriftlichen Erklärungen der Auftraggebers.

2.4. Bestellungen (Auftragsbestätigungen) sind verbindlich.
Ein Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich nicht, außer es ergibt sich aus nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes.

2.5. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Brief oder Fax.

 

§ 3 | Terminabsprachen

3.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

§ 4 | Auftragsablauf und Garantievereinbarungen

4.1. Nach Auftragsbestätigung des Auftraggebers nehme ich die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und ich erstelle innerhalb der vereinbarten Frist die vereinbarte Anzahl von Layoutvorschlägen (Entwürfen) zur Auswahl.

4.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail als Ansichts-PDF bevorzugt.

4.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen (Anzahl der Korrekturläufe laut Angebot) zu verlangen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für den Folgeentwurf/die Folgeentwürfe detaillierte neue Änderungswünsche, ggf. Gestaltungsvorgaben erbringen, damit ich diese dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Folgeentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Änderungswünsche sind in schriftlicher Form zu übermitteln. Korrekturen jeglicher Art werden grundsätzlich nicht am Telefon angenommen und parallel dazu direkt im Dokument ausgeführt.

4.4. Sollte es sich um Änderungswünsche handeln, die im auffälligen Gegensatz zu dem vom Auftraggeber im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstandene Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da dann hier kein Fehler meinerseits vorliegt.

4.5. Sollte der Auftraggeber mit den Layouts so unzufrieden sein, dass er von dem Vertrag zurücktreten möchte, wird der bereits erfolgte Aufwand berechnet. Er setzt sich wie folgt zusammen:

• Kündigung nach Lieferung des ersten Layouts:
50% des vereinbarten Gesamtbetrags

• Kündigung nach erstem Korrekturlauf (sofern es sich nicht um den finalen Korrekturlauf handelt):
60% des vereinbarten Gesamtbetrags

• Kündigung nach dem finalen Korrekturlauf:
90% des vereinbarten Gesamtbetrags

Die Nutzungsrechte bleiben in diesen Fällen bei mir.

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§ 5 | Pflichten und Haftung des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheberrechte und Copyrights zu überprüfen und evtl. notwendige Erlaubnis zur Verwendung hierfür einzuholen.

5.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

5.3. Der Auftraggeber stellt mich von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen mich stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§ 6 | Urheberrecht und  Nutzungsrechte

6.1. Jeder mir erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

6.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

Damit stehen mir (bzw. dem entsprechend im Auftrag von mir tätig gewordenen Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

6.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von mir (bzw. dem entsprechend im Auftrag von mir tätig gewordenen Subunternehmer) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.4. Ich (bzw. der entsprechend im Auftrag von mir tätig gewordene Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und mir.

6.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

6.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

6.7. Ich erstelle für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Gestaltungsmittel (z.B. klassische Fonts, Fotos oder Illustrationen) werden gegebenenfalls wieder von mir für andere Aufträge/Auftraggeber verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von mir (bzw. entsprechenden Subunternehmern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen, von denen ich Designlizenzen beziehe, grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.

6.8. Die für die Gestaltung eingesetzten Fonts, Fotos, Illustrationen etc. werden zum Teil lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlagen entnommen. Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Autfrag von meiner Seite eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche mir gegenüber erhoben werden. Außerdem behalte ich mir das Recht aus eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss jedoch die entsprechende Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

6.9. Sollte ich lizenzpflichtige Fonts, Fotos oder Illustrationen für ein Projekt nutzen wollen, so wird der Auftraggeber von den höheren Kosten (Lizenzgebühr) entweder bereits ausdrücklich bei Angebotserstellung oder sofort nach Kenntniserlangung durch mich informiert. Vor der Nutzung einer lizenzpflichtigen Grafik muss der Auftraggeber sein schriftliches Einverständnis hierzu erteilen.

6.10. Die von mir erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Website oder für ähnliche Verwendungszwecke wie z.B. die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht mir Schadenersatz in Höhe des doppelten Angebotspreises zu.

 

§ 7 | Vergütung

7.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von mir. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

7.2. Wird das fertige Produkt in einem größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, bin ich berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

7.3. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert finanzielle Vorleistungen meinerseits, die 50% der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:

• 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung

• 1/3 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten

• 1/3 der Gesamtvergütung nach erfolgter Abnahme (im Folgenden Freigabe) durch den Auftraggeber

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben mir in diesem Falle zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen.

 

§ 8 | Rechnung und Abnahme

8.1. Nach eigenem Ermessen stelle ich die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Freigabe zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden oder in abgesprochenen Eilfällen.

8.2. Ich stelle nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum rein brutto ohne Abzug zahlbar.

8.3. Die druckfähigen Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die offenen Dateien für Webseiten.

8.4. Die Freigabe hat innerhalb der vereinbarten Frist (falls nichts vereinbart ist, gehe ich von maximal 2 Arbeitswochen, d. h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Sofern eine Freigabe – nach Mahnung meinerseits – auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

8.5. Eine Nichtfreigabe des finalen Entwurfs in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung , d .h. ich behalte den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Ein Nutzungsrecht des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht.

8.6. Bei Zahlungsverzug kann ich Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

§ 9 | Eigentumsvorbehalt

9.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

§ 10 | Gewährleistung und Mängel

10.1. Ich verpflichte mich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mir überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

10.2. Der Auftraggeber bestätigt mir im Rahmen der Freigabe schriftlich, dass das finale Produkt auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit sowie Rechtschreibung geprüft ist. Die Gefahrtragung bezüglich dieser Punkte geht ab der Bestätigung auf den Auftraggeber über.

10.3. Ich verpflichte mich bei mangelhafter Leistung nach Freigabe zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

10.4. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch gelten machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10.5. Beanstandungen und Korrekturwünsche, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei mir geltend zu machen. Nach diesem Zeitraum gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

§ 11 | Haftungsbeschränkungen

11.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen hafte ich bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 12 | Digitale Daten

12.1. Ich bin nicht verpflichtet, digitale Originaldaten an den Auftraggeber herauszugeben.

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Original-Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

12.2. Habe ich dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung meinerseits geändert werden.

 

§ 13 | Widerrufsbelehrung

13.1. Verbraucher iSd. § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse: hello@vierzehnneunzehn.com

13.2. Ein Widerruf der Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kundenspezifisch angefertigt wird (§ 312d IV (1) BGB).

 

§ 14 | Schlussbestimmungen

14.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ich die für ihn erstellten Arbeiten bei Bedarf als Referenz in der öffentlichen Galerie auf meiner Website abbilden bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeiten verwenden darf. Hierzu zählen auch Entwürfe, die in den Layout- bzw. Korrekturphasen vom Auftraggeber abgelehnt wurden, da es sich bei diesen Entwürfen um geistiges Eigentum von mir handelt.

Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in meine ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.

Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbverständlich Projekte, die ich für Agenturen ausführe, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und mich um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

14.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehende n personenbezogenen Daten in meiner EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

14.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von mir, Nicole Schweigert.

14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.5. Gerichtsstand ist mein Geschäftssitz, Lübeck.

 

14.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

 

 

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